OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.09.2012
4 U 256/11
Normen:
SGB VII § 105 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3;
Fundstellen:
NZS 2013, 106
r+s 2012, 568
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 14.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 305/10

Schadensersatzpflicht eines Berufssportlers wegen der Verletzung eines gegnerischen Spielers

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 4 U 256/11

DRsp Nr. 2012/19268

Schadensersatzpflicht eines Berufssportlers wegen der Verletzung eines gegnerischen Spielers

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2011 - 5 O 305/10 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das Urteil ist - ebenso wie das angefochtene Urteil - vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 105 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Kläger fordert Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die er sich bei einem Eishockeyspiel der 2. Bundesliga nach Körperkontakt mit dem Beklagten zugezogen hat. Auf die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils wird verwiesen.