I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14.02.2019 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Stadt C. auf Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung für die Stelle eines Justitiars in Anspruch.
Der Kläger ist Volljurist. Er legte sein 1. Staatsexamen mit der Note ausreichend (5,84 Punkten) und sein 2. Staatsexamen mit der Note befriedigend (7,42 Punkten) ab. Außerdem erwarb er an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin einen Abschluss als "Master of Public Administration" sowie "Master of Laws".
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