Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.036,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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