Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.8.2018 (Az.: 10 HK
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.457,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.3.2017 sowie weitere 566,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.3.2017 zu bezahlen.
3.Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen und die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 29% und der Beklagte 71% zu tragen. Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 78% und der Beklagte 22% zu tragen.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|