Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.10.2013 (
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin zu 2) mit den Anträgen zu 1), 4) und 2) - soweit künftige materielle und immaterielle Schäden festgestellt werden sollen - Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für den ersten Rechtszug gewährt.
Zur Wahrung der Rechte wird ihm Rechtsanwalt G aus K beigeordnet.
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