Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten, einen Versicherungsmakler, wegen fehlerhafter Beratung beim Wechsel der privaten Krankenkostenvollversicherung nach Kündigung und Anfechtung des neuen Versicherers auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht in Anspruch.
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