I. Auf die Berufung der Klägerin - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 14.06.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.11.2017 zu zahlen.
2.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.
3.
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