LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.10.2004
10 Sa 528/04
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 ; BGB § 140 ; KSchG § 1 § 23 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - AK Neuwied - 7 Ca 3891/02 - 22.01.2004,

Schadensersatzanspruch wegen Verzugs statt Urlaubsabgeltung - keine Geltendmachung urlaubsrechtlicher Ansprüche durch Kündigungsschutzklage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 10 Sa 528/04

DRsp Nr. 2005/6839

Schadensersatzanspruch wegen Verzugs statt Urlaubsabgeltung - keine Geltendmachung urlaubsrechtlicher Ansprüche durch Kündigungsschutzklage

1. Die unwirksame außerordentliche Kündigung kann nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden.2. Anstelle des Urlaubsabgeltungsanspruchs entsteht ein Schadensersatzanspruch, wenn sich der Arbeitgeber zu Unrecht weigert, einen bestehenden Abgeltungsanspruch zu erfüllen und dieser deshalb mit Ablauf der in § 7 Abs. 3 BUrlG genannten Fristen erloschen ist; Voraussetzung für die Entstehung eines solchen Schadensersatzanspruchs ist jedoch, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in Verzug gesetzt worden ist.3. In der Kündigungsschutzklage kann eine Geltendmachung urlaubsrechtlicher Ansprüche nicht gesehen werden.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 ; BGB § 140 ; KSchG § 1 § 23 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 3 ;

Tatbestand: