Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.06.2019 verkündete Teilgrund- und Teilendurteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Aktenzeichen
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.186,19 € festgesetzt.
I.
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