Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 22. Januar 2021, Az.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 945.229,72 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 10.000,00 seit dem 4. November 2015 und aus € 935.229,72 seit dem 31. Dezember 2016 Zug um Zug gegen Abtretung in gleicher Höhe der aus dem beim Amtsgericht Landshut unter der Geschäftsnummer IN ...73/13 laufenden Insolvenzverfahren resultierenden und festgestellten Insolvenzforderung zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zu 1) zurückgewiesen.
III. IV. V. VI.
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