Der am 28.07.1936 geborene Kläger war ab 01.07.1974 als Arbeitnehmer für die Beklagte tätig und wurde zuletzt als deren technischer Leiter eingesetzt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag war dem Kläger "eine Versorgung nach Gr. A 14/Endstufe LBO-NW über die Rheinische Versorgungskasse des Landschaftsverbandes Rheinland" zugesagt. Die Beklagte ist Mitglied dieser Versorgungskasse.
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