I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 28. Februar 2017-
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landkreises, dem Kläger nach einer erfolglosen Bewerbung Schadensersatz zu leisten.
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