Der Kläger fordert mit seiner Klage vom 17.03.2006 die Zahlung von 7.800,00 EUR nebst der gesetzlichen Verzinsung von der Beklagten, weil diese trotz einer dahingehenden Zusage vom 23.09.2005 den Kläger nicht mit Wirkung vom 10.10.2005 als Paketzusteller eingestellt, sondern am 06.10.2005 eine Absage erteilt hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|