1. Der Senat beabsichtigt aus den nachfolgenden Gründen, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts vom 9. Dezember 2021 durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu
binnen dreier Wochen
Stellung zu nehmen.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch, nachdem dieser ihm nach einer Reparatur vorübergehend die Rückgabe seines Pkw verweigerte.
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