LAG Brandenburg, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 446/10
ArbG Berlin, vom 07.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 14015/09
Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks
BAG, Urteil vom 19.06.2012 - Aktenzeichen 1 AZR 775/10
DRsp Nr. 2012/14189
Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks
Wechselt ein Unternehmen innerhalb eines Arbeitgeberverbands während laufender Tarifverhandlungen wirksam von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft, kann die Gewerkschaft grundsätzlich nicht mehr zur Durchsetzung ausschließlich verbandsbezogener Tarifforderungen zu einem Warnstreik in diesem Unternehmen aufrufen, wenn sie über den Statuswechsel rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahme unterrichtet wurde.Orientierungssätze:1. Da ein kurzzeitiger Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbands von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen ungeachtet der vereinsrechtlichen Zulässigkeit die durch Art. 9 Abs. 3GG geschützte Tarifautonomie beeinträchtigt, muss die Gewerkschaft prüfen können, ob sich hierdurch die Verhandlungssituation und die Rahmenbedingungen für den geplanten Tarifabschluss wesentlich geändert haben. Andernfalls ist der erfolgte Statuswechsel tarifrechtlich wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134BGB unwirksam.
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