Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 14e. Kammer des Landgerichts Düsseldorf - 14e
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Kläger nehmen die Beklagte im Wege der Teilklage auf Schadensersatz in Anspruch.
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