I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 16.11.2020, Az.
1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 9.678,91 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2013 zu zahlen.
2) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitergehenden Schäden aus dem Verkehrsunfall der H. W. vom 19.11.2012 an der Kreuzung A. Straße/G. Straße in A. zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Erstattung gezahlter Kosten für Heilbehandlung und fortgezahlte Dienstbezüge im Zusammenhang mit einem durch den Versicherungsnehmer der Beklagten unstreitig allein verschuldeten Verkehrsunfall in Anspruch.
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