Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, weil diese den von ihrem Ehemann begangenen Selbstmord verschuldet habe. Außerdem verlangt sie Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens, den ihr verstorbener Ehemann durch "Mobbing" der Beklagten erlitten habe.
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