Die Parteien streiten über Schadensersatz wegen der Verletzung eines Berufsausbildungsvertrages.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und Notar. Die Beklagte wurde von ihm ab dem 20. September 1995 zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin ausgebildet. Das Berufsausbildungsverhältnis war bis zum 31. August 1998 befristet.
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