LAG München - Urteil vom 08.04.2008
6 Sa 678/07
Normen:
BGB § 311 Abs. 2 ; BGB § 280 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4457/05

Schadensersatz aus vorvertraglichem Verhalten

LAG München, Urteil vom 08.04.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 678/07

DRsp Nr. 2008/18485

Schadensersatz aus vorvertraglichem Verhalten

Normenkette:

BGB § 311 Abs. 2 ; BGB § 280 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Schadenersatzanspruch aus vorvertraglichem Verhalten.

Der im Oktober 1972 geborene Kläger, Dipl.-Wirtschaftsingenieur mit Wohnsitz in Österreich bei G., hatte sich Ende 2003 bei der Beklagten um eine Stelle als Manager beworben.

Bei einem ersten Bewerbungsgespräch in einem Büro der Beklagten am 13. Januar 2004 hatten sich beide Seiten großes gegenseitiges Interesse an einer Zusammenarbeit bestätigt. Mit E-Mail vom 25. Februar 2004 informierte die Beklagte den Kläger allerdings darüber, dass der bereits eingeleitete Einstellungsprozess wegen eines externen Einstellungsstopps bei der Beklagten abgebrochen werden müsse.

Nachdem dieser externe Einstellungsstopp im April 2004 vom damaligen Abteilungsleiter für die vom Kläger angestrebte Stelle wieder aufgehoben worden war, informierten die zuständigen Stellen bei der Beklagten den Kläger telefonisch, dass man die bereits begonnenen Gespräche und den Einstellungsprozess wieder aufnehmen wolle.