1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 31.05.2021, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 157.595,53 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile der beim Kläger bzw. einer von ihm repräsentierten Gesellschaft abhängig Beschäftigten Personen sowie die Feststellung, dass die Forderung auf einer vorsätzlich begangenen Handlung beruht.
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