LAG Chemnitz, vom 16.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 15/15
ArbG Dresden, vom 08.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 3260/13
Satzungsautonomie als Teil der grundgesetzlich geschützten VereinsautonomieSatzungsregelungen zur Beschlussfähigkeit des VereinsvorstandsWichtiger Grund für eine fristlose KündigungIlloyales Verhalten als Grund für eine fristlose KündigungUnzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen KündigungsfristEntbehrlichkeit einer Abmahnung bei großer PflichtverletzungBeginn der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung
BAG, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 720/15
DRsp Nr. 2017/13343
Satzungsautonomie als Teil der grundgesetzlich geschützten VereinsautonomieSatzungsregelungen zur Beschlussfähigkeit des VereinsvorstandsWichtiger Grund für eine fristlose KündigungIlloyales Verhalten als Grund für eine fristlose KündigungUnzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen KündigungsfristEntbehrlichkeit einer Abmahnung bei großer PflichtverletzungBeginn der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung
Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.Orientierungssätze:1. Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird grundsätzlich durch die Vereinssatzung bestimmt (§ 25BGB). Gemäß § 40 Satz 1 BGB sind die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Beschlussfassung eines Vereinsvorstands nach § 28 iVm. § 32BGB satzungsdispositiv. Ein Verein kann insoweit selbst bestimmen, welche Voraussetzungen für einen wirksamen Vorstandsbeschluss erfüllt sein müssen. Dementsprechend kann zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Vereins in einer Vereinssatzung festgelegt werden, dass die Beschlussfähigkeit des Vorstands auch dann gegeben ist, wenn nicht alle Vorstandsposten besetzt sind.
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