Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 13.01.2017,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, an allen Samstagen im Monat beschäftigt zu werden, soweit kein Feiertag, sie nicht im Urlaub oder arbeitsunfähig ist.
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