LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 22.09.2004
L 12 RJ 3686/04 KO-A
Normen:
JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;

Sachverständigenentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.09.2004 - Aktenzeichen L 12 RJ 3686/04 KO-A

DRsp Nr. 2006/24286

Sachverständigenentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren

Da die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes über die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit unvollständig und wenig praktikabel sind, muss eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, die voraussetzt, dass der Sachverständige seine Kostenrechnung nach Aktenstudium einschließlich Diktat der Aktenlage, Untersuchung mit Anamnese einschließlich Diktat, Abfassung des Gutachtens unterteilt in Diktat der Anamnese und Befunde und Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen einschließlich Diktat sowie Korrektur aufgliedert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;