Die Parteien streiten über die Zahlung von Heimarbeitsvergütung.
Die Beklagte stellt Holzmöbel her, die sie als Bausatz ausliefert. Zu jeder Lieferung gehört eine Tüte mit Beschlagteilen, Verbindungselementen und anderem Montagezubehör (Leimtuben), die zum Teil aus Metall bestehen. Die Zusammenstellung dieser Kleinteile hat die Beklagte in Heimarbeit vergeben. Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen haben die Aufgabe, die ihnen gelieferten Kleinteile nach vorgegebenen Stückzahlen in Tüten abzupacken.
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