LAG Düsseldorf, vom 09.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1279/14
ArbG Düsseldorf, vom 14.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 4050/14
Sachliche Rechtfertigung für mittelbare BenachteiligungRechtmäßige Ziele als Ausschließungsgrund für mittelbare BenachteiligungUnionsrechtskonforme Auslegung bei Prüfung der mittelbaren BenachteiligungDarlegungs- und Beweislast für die Tatsachen zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung
BAG, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 8 AZR 454/15
DRsp Nr. 2017/4507
Sachliche Rechtfertigung für mittelbare BenachteiligungRechtmäßige Ziele als Ausschließungsgrund für mittelbare BenachteiligungUnionsrechtskonforme Auslegung bei Prüfung der mittelbaren BenachteiligungDarlegungs- und Beweislast für die Tatsachen zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung
Die Darlegungs- und Beweislast für die die Rechtfertigung iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG begründenden Tatsachen trägt der Arbeitgeber.Orientierungssätze:1. Nach § 3 Abs. 2AGG liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.