I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe -
Die Beklagte wird verurteilt, 19,194 Ether-Einheiten an ein von der Klägerin zu bezeichnendes Wallet zu übertragen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 5.405,61 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. Januar 2022 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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