Auf die Beschwerde des Betriebsrats – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 22.01.2009 –
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, den Betriebsrat von den Verbindlichkeiten gegenüber den Rechtsanwälten W1 & W2, S8 23, 23456 B2, aus den Rechnungen
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