I. Die am 9. Juli 1939 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am 4. März 1934 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 20. August 1974 die Ehe geschlossen, die kinderlos geblieben ist. Der Ehemann hat aus erster Ehe zwei Kinder im Alter von sechs und neun Jahren in die Ehe mitgebracht. Auf den dem Ehemann am 10. März 1990 zugestellten Scheidungsantrag der Ehefrau ist die Ehe vorab geschieden worden. Das Scheidungsurteil ist seit 22. Januar 1991 rechtskräftig.
Die Ehefrau war vor der Ehe als Lehrerin im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Nach der Heirat war sie zunächst vom 26. August 1974 bis 13. April 1975 ohne Dienstbezüge beurlaubt und wurde dann in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen, wo sie an einer Berufsschule unterrichtet. Ihre in der Ehezeit vom 1. August 1974 bis 28. Februar 1990 (§
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