SG Heilbronn, vom 30.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 1262/99
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs beim Bezug italienischer Altersrente
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2003 - Aktenzeichen L 5 AL 576/02
DRsp Nr. 2006/24173
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs beim Bezug italienischer Altersrente
bei gleichzeitigem Bezug einer italienischen Altersrente ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit vor In-Kraft-Treten des § 142AFG unmittelbar aus § 118 Abs. 1 Nr. 4AFG. Durch das In-Kraft-Treten des § 142AFG iVm § 242m Abs. 9AFG erfolgt keine Änderung der Rechtslage. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]