I. Streitig ist einerseits, ob der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen Erhalts einer Entlassungsentschädigung zeitweise geruht hat, und andererseits, ob eine Minderung des Anspruchs auf Alg wegen einer Sperrzeit eingetreten ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|