I.
Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der Witwenrente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Zusammentreffen mit einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Klägerin ist die Tochter und Sonderrechtsnachfolgerin der am 14. Januar 1994 verstorbenen Maria G . Frau G war die Witwe des im Jahre 1904 geborenen und am 28. April 1984 verstorbenen Versicherten Ludwig G . Dieser bezog zum Zeitpunkt seines Todes
* Knappschaftsruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres,
* Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer vom 23. April 1962 an als Berufskrankheit anerkannten Quarz-Staublungen-Erkrankung, seit 1982 nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 80 vH,
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