Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 16.12.2010 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ruhegeldansprüche im Rahmen einer Beurlaubung.
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