LSG Niedersachsen-Bremen, vom 23.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 14 U 249/14
SG Osnabrück, vom 17.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 219/10
Rüge einer Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenEinholung eines weiteren neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur haftungsausfüllenden Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
BSG, Beschluss vom 30.03.2017 - Aktenzeichen B 2 U 181/16 B
DRsp Nr. 2017/11941
Rüge einer Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenEinholung eines weiteren neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur haftungsausfüllenden Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
Soweit der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist, muss das Gericht von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen, insbesondere bevor es eine Beweislastentscheidung trifft. Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt (wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist), wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (hier zur Frage der Einholung eines weiteren Gutachtens zur haftungsausfüllenden Kausalität zwischen Primär- und psychischen Sekundärschäden in der gesetzlichen Unfallversicherung).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.