LAG München - Urteil vom 28.02.2008
3 Sa 754/07
Normen:
BGB § 126 § 127 § 154 Abs. 2 § 387 § 389 § 516 § 662 § 667 § 669 § 705 § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 2, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Augsburg, vom 10.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1204/06

Rückzahlung eines Aufwendungsvorschusses für Arbeitsplatzverschaffung auf den Philippinen - Abgrenzung von Vorschuss und stiller Beteiligung - offener Einigungsmangel bei Übergabe eines Vertragsentwurfes zur Durchsicht und Änderung - kein Bereicherungsanspruch wegen Verfehlung eines weiteren Erfolges bei Nichterreichung des Auftragszwecks

LAG München, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 754/07

DRsp Nr. 2008/14530

Rückzahlung eines Aufwendungsvorschusses für Arbeitsplatzverschaffung auf den Philippinen - Abgrenzung von Vorschuss und stiller Beteiligung - offener Einigungsmangel bei Übergabe eines Vertragsentwurfes zur Durchsicht und Änderung - kein Bereicherungsanspruch wegen Verfehlung eines weiteren Erfolges bei Nichterreichung des Auftragszwecks

1. Fehlen in einer Vereinbarung (über den Aufbau einer Betriebsstätte auf den Philippinen und die Organisation der Ausreise) selbst rudimentäre Regelungen über eine Beteiligung an Gewinn und Verlust, Geschäftsführung und Vertretung, und ist das vorgedruckte Wort "nicht" gestrichen und handschriftlich angefügt "... wird nach Antritt zurückerstattet", ist damit klargestellt, dass der vereinbarte Betrag in Höhe von Euro 2.500 keine Einlage oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung ist.