LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.01.2014
5 Sa 799/13
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 15/13

Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens Erstattung von Lohnsteuer- und SolidaritätszuschlagszahlungenVereinbarung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 799/13

DRsp Nr. 2014/11468

Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens Erstattung von Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlungen Vereinbarung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Der Arbeitgeber kann, wenn er von den Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, nach Inanspruchnahme und Zahlung der Lohnsteuer gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verb. mit § 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG deren Erstattung verlangen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 24. April 2013 - 8 Ca 15/13 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens sowie die Erstattung von Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlungen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts A vom 01. Januar 2010 wurde über das Vermögen der B das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte war bei der Insolvenzschuldnerin im Vertrieb eingesetzt.