Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 24. April 2013 -
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens sowie die Erstattung von Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlungen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts A vom 01. Januar 2010 wurde über das Vermögen der B das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte war bei der Insolvenzschuldnerin im Vertrieb eingesetzt.
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