Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines Darlehens.
Der Beklagte war bei der B. M. Flugreisen GmbH & Co. KG (im Folgenden: "B.") als Arbeitnehmer beschäftigt. Über das Vermögen der B. wurde am 17.12.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt.
Bereits im Jahr 1998 war die B. in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Im Zusammenhang mit einem Sanierungsplan wurde den Mitarbeitern der Insolvenzschuldnerin ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm angeboten. Hierfür wurde die B. M. Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH (im Folgenden: "B.") gegründet. Die B. war ihrerseits typisch stille Gesellschafterin der B. .
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