Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses des Klägers als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich.
Der am 03.11.1961 geborene Kläger ist promovierter und habilitierter Erziehungswissenschaftler. Er ist in die Vergütungsgruppe II a
Der Kläger wurde auf der Grundlage unterschiedlicher Arbeitsverträge in verschiedenen Zeiträumen von dem beklagten Land an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beschäftigt.
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