SG Karlsruhe, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 3847/06
Rückwirkende Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - Aktenzeichen L 1 U 1284/08
DRsp Nr. 2008/16809
Rückwirkende Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit
Die rückwirkende Bewilligung von Pflegegeld ist in Fällen, bei denen die Überprüfung der Hilfebedürftigkeit zu Lebzeiten des Versicherten nicht stattgefunden hat und hierfür zu Lebzeiten weder von Amts wegen Anlass bestanden hatte noch auf Veranlassung des Versicherten oder seiner Angehörigen hätte erfolgen müssen, nicht mit dem Gesetzeszweck vereinbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]