Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 10. Juni 2008 (
Dem Kläger wird Rechtsanwalt B2 aus G1 auch für die Anträge aus der Klageschrift vom 13. September 2007 zu 3.1 (Abrechnung für Juli 2007) sowie zu 3.2 (Zahlung von 1.665,57 Euro für Juli 2007) beigeordnet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|