Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht rückwirkend für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis zum 31. März 2014 zu befreien ist.
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