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Rechtsprechung
2011
Sonstige
LSG
LSG Berlin-Brandenburg
LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.04.2011
L 4 R 319/09
Normen:
SGB X
§
45
Abs.
2
;
SGB VI
§
46
;
SGB VI
§
93
;
SGB VII
§§ 56ff;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 23.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen
15 R 5730/08
Rückwirkende Aufhebung einer Hinterbliebenenrente wegen fehlender Anrechnung einer Unfallrente; Berufung der Witwe auf Vertrauensschutz
LSG Berlin-Brandenburg,
Urteil
vom 28.04.2011
- Aktenzeichen L 4 R 319/09
DRsp Nr. 2011/12441
Rückwirkende Aufhebung einer Hinterbliebenenrente wegen fehlender Anrechnung einer Unfallrente; Berufung der Witwe auf Vertrauensschutz
1. Zum Vertrauensschutz bei der rückwirkenden Aufhebung einer Rentenbewilligung wegen fehlender Anrechnung einer Unfallrente.
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