Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die klagende Rentenversicherung begehrt die Rücküberweisung von überzahlten Rentenleistungen in Höhe von insgesamt 109,17 EUR, die nach dem Tod des Rentenempfängers auf dessen Konto bei der beklagten Bank überwiesen worden sind.
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