Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer von 22.09.2014 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
4.Der Streitwert wird auf 196,63 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rückforderung einer Rentenzahlung nach dem Tod des Versicherten.
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