A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die zum Fortbestand von Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Herstellung der Deutschen Einheit in Art. 19 des Einigungsvertrages getroffene Regelung in ihrer Auslegung durch das Bundessozialgericht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Ausgangsverfahren ging es konkret um die Anerkennung eines körperlichen Schadens als Folge eines Wegeunfalls nach dem Unfallversicherungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|