SG Freiburg (Breisgau) - S 10 U 3049/05 - 17.01.2008,
Rücknahme von Beitragsbescheiden in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - Aktenzeichen L 1 U 583/08
DRsp Nr. 2008/20375
Rücknahme von Beitragsbescheiden in der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzung für die Rücknahme eines Beitragsbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten eines Beitragspflichtigen nach § 168 Abs. 2SGB VII ist die Ausübung von Ermessen. Es beurteilt sich nach der im Veranlagungsbescheid bestandskräftig festgesetzten Gefahrklasse bzw den Gefahrtarifstellen, ob Angaben im Lohnnachweis objektiv unrichtig im Sinne des § 168 Abs. 2 Nr. 2SGB VII sind. Das gilt auch dann, wenn der Veranlagungsbescheid insoweit rechtswidrig sein sollte, seine Festsetzungen aber nicht ins Leere gehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]