Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 29. April 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.351.771 Euro festgesetzt.
Streitig ist ein Anspruch auf Rücknahme und Korrektur bestandskräftiger Honorarrückforderungsbescheide.
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