Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind die Rücknahme und die Erstattung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. Juni 2018 bis 31. Dezember 2019 i.H.v. 22.575,46 Euro.
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