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In einem Überprüfungs- und Neufeststellungsverfahren nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) ist streitig, in welcher Höhe die Klägerin einen Zahlungsanspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung ihres im Jahre 1922 geborenen und im Jahre 1980 im Ausland verstorbenen Ehemannes J. S. (Versicherter) beanspruchen kann.
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