Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Juni 2006 -
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1980 geborene Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Ausbildungsförderung und die Rückforderung von ausgekehrten Fördermitteln.
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